Landgericht
Mannheim
Hier wird unser Arzthaftungsprozess seit Oktober 2002
verhandelt
Was wir den Ärzten des
Uni-Klinikums Mannheim gGmbH
vorwerfen:
1. Bei der ersten Operation nur den halben Tumor entfernt
zuhaben.
2. Bei der Querschnittslähmung, durch das damalige Chaos,
erst nach mehr als 30 Stunden eine Untersuchung
vorgenommen zu haben und dadurch die notwendige
Operation zu spät unternommen worden ist, sodass
Nadine die restlichen 6 Monate ihres kurzen Lebens
querschnittsgelähmt verbringen musste.
( Siehe
Elternbrief
u.
Sitzungsprotokoll )
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Haus II der
Uni-Kinderklinik Mannheim in der Grenadierstraße.
Hier waren wir die meiste Zeit mit Nadine zur Behandlung,
nur für Operationen und Untersuchungen wurden wir ins Uni-Klinikum
Mannheim gefahren
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Es geht
bei dem Prozess nicht darum, eine möglicht hohe monetäre
Wiedergutmachung zu bekommen, denn nichts läge uns ferner als uns am
Schicksal unserer Tochter zu Bereichern und Wiedergutmachung geht in
unserem Fall so oder so nicht mehr.
Es geht auch nicht darum Rache an den Ärzten zunehmen, denn diese haben
bestimmt auch schon viel Gutes geleistet.
Es geht einfach darum, dass sie ihre Fehler eingestehen und sich sich
entschuldigen, anstatt zu behaupten sie hätten alles richtig gemacht!
Die Halbgötter in weiß lassen Grüßen.
Die Ereignisse,
Aussagen und Gutachten zum Prozess:
Im Frühjahr 2001 wurde bei Nadine, nach länger Ärzteodyssee,
ein Tumor
entdeckt.
Nach Lage des Tumors (retroperitoneal) am wahrscheinlichsten
ein Neuroblastom - nur treten Neuroblastome bei Kinder
meist unter 10
Jahren auf und haben zu 96% Tumormarker.
Was alles bei Nadine nicht
zutraf.
Am 14.03.2001 wurde der Tumor von PD. Dr. C. Lorenz auf der
KCH 2 in
Mannheim operiert. Im OP-Bericht steht Tumor radikal entfernt!
Am 10. postoperativen Tag stellte man bei einer Kernspint-Untersuchung
(MRT) "5cm" große Tumorreste fest!
Laut Aussage des Gutachters zur Erstoperation,
Prof. Engert (
Gutachten
), durfte der Operateur genau
so operieren, sein Vorgehen ist Studien konform!
Leider wirkt bei Nadine die Chemotherapie nicht und die
Tumorreste
wachsen 1 bis 2 cm weiter, bis in den Spinalkanal
hinein.
Bei der Notoperation am 05.07.2001 werden die intraspinalen Tumoranteile
entfernt. Am 24.07.2001 werden die infiltrierten
Wirbel der Wirbelsäule
und die untere linke Rippe entfernt.
Es folgen 6 Wochen Strahlentherapie und eine weiter
Chemotherapie. Ende
Januar 2002 wird uns mitgeteilt,
dass Nadine nicht mehr zu helfen ist.
Am 21.03.2002 am frühen Morgen begeben wir uns in die
Uni- Kinderklinik
Mannheim Haus II, weil Nadine unerträgliche Schmerzen und Missempfindungen
in den Beinen hat.
Leider ist der Assistenzarzt so übermüdet, dass er den Zustand,
in dem
Nadine ist, nicht richtig erkennt und ihr nur Schmerzmittel verabreicht,
sodass sie schläft. Bei der Chefarzt-Visite an diesem Morgen, interessiert
sich
Prof. Niessen auch nicht für Nadines Zustand, wir sind ja auch nur
Kassenpatienten!
Vor Gericht erklärte der Assistenzarzt er sei nicht übermüdet gewesen und
es wäre eine ganz normale Nachtschicht gewesen. Prof. Niessen erklärt sich
für nicht zuständig, denn Nadine sei nicht seine Patientin gewesen.
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Einen Tag später ( Nadines 12.Geburtstag ) wird ein MRT gemacht
und eine
Einblutung oder Metastase im Rückenmark entdeckt. Leider kann Nadine zu
dieser Zeit ihre Beine schon länger nicht mehr bewegen.
Der Gutachter Prof. Jürgens
(
Gutachten
) spricht vor Gericht
von einem "groben
Behandlungsfehler". Man hätte gleich ein MRT machen und danach sofort
operieren müssen.
Da dies unterblieb musste Nadine den Rest ihres kurzen Lebens
querschnittsgelähmt verbringen. Nur wer so etwas selbst erlebt hat, kann
verstehen
was dies bedeutet.
Leider war der gegnerische Anwalt mit dem Gutachten nicht
zufrieden, so
dass er auf einem weitern bestand. Als Gutachter
wurde Frau Prof. Wera van Velthoven - Wurster ausgesucht.
Die Professorin bestätigte in ihren
Gutachten, dass die
Ärzte richtig
gehandelt haben und die Querschnittslähmung
so oder so nicht zu verhindern
gewesen wäre.
Vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen habe ich eine
Stellungnahme
zum Gutachten zugesendet bekommen.
Das Landgericht bat die Gutachterin
eine Stellungnahme zum MDK-Bericht abzugeben. Leider hat sich die Frau
Prof. Velthoven-Wurster nach einem halben Jahr immer noch nicht gemeldet,
nach dem sie sich schon für das Gutachten eineinhalb Jahre zeitlies!
Am 5. Juli 2006 kam ein Schreiben
vom Gericht, dass die Unterlagen zur Stellungnahme leider nicht bei der
Gutachterin angekommen sind und sie ein weiters mal, mit der Bitte um
"alsbaldige Beantwortung", ihr zu gesendet wurden - Ein Schelm, der böses
dabei denkt!
Am 09. Oktober endlich kam dann ihre
Stellungnahme. Die Gutachterin nahm keine ihrer Behauptungen zurück und
berief sich auf ihre lange,
25 jährige Berufserfahrung.
Stellungnahme der Prof. Vera Velthoven-Wurster
zum MDK-Gutachten. Jeder sollte sich selbst davon seine eigene Meinung
bilden. Wenn sich der Richter nach dem Gutachten richtet werden wir den
Prozess wohl in allen Punkten verlieren!
Die Befragung der Gutachterin war ein Drama. Sie wusste zwar nie etwas
genaues zu Sagen und betonte, dass alles was sie sagt reine Spekulation
sei, aber eines wisse sie gewiss, dass die Querschnittslähmung auch durch
eine frühere Operation nicht nicht zu verhindern gewesen wäre.
So kam es
am 14.06.2007 zu dem
Urteil des LG-Mannheim:
Die Klage wird größten teils abgewiesen, nur bei der unterlassen
Diagnostik bei der Querschnittslähmung wird dem Gutachter Prof. Jürgens
gefolgt und ein grober Behandlungsfehler beklagt.
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