AArzthaftung Ärztepfusch Prof. Niessen  PD Dr. med. Lorenz Neuroblastom PNET Rhabdomyosarkom Sarkom Krebs Kinder Jopien Nadine Engert Velthoven - Wurster Jürgens Juergens Mannheim Uniklinik Kinderklinik Scheurlen Steiner Prozess Querschnittslähmung Uni-Kinderklinik Operation Organisationsmangel Erstoperation Ewingsarkom grober Behandlungsfehler Urteil Landgericht Mannheim 3 O 446/02

Wer kämpft kann verlieren - Wer nicht kämpft hat schon verloren !

Um die aufgeführten Dokumente (Links) zu öffnen, einfach einen Doppelklick darauf machen.

Landgericht Mannheim
Hier wird unser Arzthaftungsprozess seit Oktober 2002
verhandelt

 

Was wir den Ärzten des Uni-Klinikums Mannheim gGmbH
vorwerfen:


1. Bei der ersten Operation  nur den halben Tumor entfernt
    zuhaben.

2. Bei der Querschnittslähmung, durch das damalige Chaos,
    erst nach mehr als 30 Stunden eine Untersuchung
    vorgenommen zu haben und dadurch die notwendige
    Operation zu spät unternommen worden ist, sodass
    Nadine die restlichen 6 Monate ihres kurzen Lebens
    querschnittsgelähmt verbringen musste.
    ( Siehe
Elternbrief  u. Sitzungsprotokoll )
 

 

Haus II der Uni-Kinderklinik Mannheim in der Grenadierstraße.
Hier waren wir die meiste Zeit mit Nadine zur Behandlung,
nur für Operationen und Untersuchungen wurden wir ins Uni-Klinikum Mannheim gefahren

 
 

Es geht bei dem Prozess nicht darum, eine möglicht hohe monetäre  Wiedergutmachung  zu bekommen, denn nichts läge uns ferner als uns am Schicksal unserer Tochter zu Bereichern und Wiedergutmachung geht in unserem Fall so oder so nicht mehr.
Es geht auch nicht darum Rache an den Ärzten zunehmen, denn diese haben bestimmt auch schon viel Gutes geleistet.
Es geht einfach darum, dass sie ihre Fehler eingestehen und sich sich entschuldigen, anstatt zu behaupten sie hätten alles richtig gemacht!
Die Halbgötter in weiß lassen Grüßen.


 

Die Ereignisse, Aussagen und Gutachten zum Prozess:

Im Frühjahr 2001 wurde bei Nadine, nach länger Ärzteodyssee,
ein Tumor entdeckt.
Nach Lage des Tumors (retroperitoneal) am wahrscheinlichsten
ein Neuroblastom - nur treten Neuroblastome bei Kinder
meist unter 10 Jahren auf und haben zu 96% Tumormarker.
Was alles bei Nadine nicht zutraf.


Am 14.03.2001 wurde der Tumor von PD. Dr. C. Lorenz auf der
 KCH 2 in Mannheim operiert. Im OP-Bericht steht Tumor radikal entfernt!
Am 10. postoperativen Tag stellte man bei einer Kernspint-Untersuchung (MRT) "5cm" große Tumorreste fest!
Laut Aussage des Gutachters zur Erstoperation,
Prof. Engert (
Gutachten ), durfte der Operateur genau
so operieren
, sein Vorgehen ist Studien konform!

Leider wirkt bei Nadine die Chemotherapie nicht und die
Tumorreste wachsen 1 bis 2 cm weiter, bis in den Spinalkanal
hinein.
Bei der Notoperation am 05.07.2001 werden die intraspinalen Tumoranteile entfernt. Am 24.07.2001 werden die infiltrierten
Wirbel der Wirbelsäule und die untere linke Rippe entfernt.

Es folgen 6 Wochen Strahlentherapie und eine weiter
Chemotherapie. Ende Januar 2002 wird uns mitgeteilt,
dass Nadine nicht mehr zu helfen ist.

Am 21.03.2002 am frühen Morgen begeben wir uns in die
Uni- Kinderklinik Mannheim Haus II, weil Nadine unerträgliche Schmerzen und Missempfindungen in den Beinen hat.
Leider ist der Assistenzarzt so übermüdet, dass er den Zustand,
in dem Nadine ist, nicht richtig erkennt und ihr nur Schmerzmittel verabreicht, sodass sie schläft. Bei der Chefarzt-Visite an diesem Morgen, interessiert sich Prof. Niessen auch nicht für Nadines Zustand, wir sind ja auch nur Kassenpatienten!

Vor Gericht erklärte der Assistenzarzt er sei nicht übermüdet gewesen und es wäre eine ganz normale Nachtschicht gewesen. Prof. Niessen erklärt sich für nicht zuständig, denn Nadine sei nicht seine Patientin gewesen.


 

Einen Tag später ( Nadines 12.Geburtstag ) wird ein MRT gemacht und eine Einblutung oder Metastase im Rückenmark entdeckt. Leider kann Nadine zu dieser Zeit ihre Beine schon länger nicht mehr bewegen.

Der Gutachter Prof. Jürgens ( Gutachten ) spricht vor Gericht von einem "groben Behandlungsfehler". Man hätte gleich ein MRT machen und danach sofort operieren müssen. 

Da dies unterblieb musste Nadine den Rest ihres kurzen Lebens querschnittsgelähmt verbringen. Nur wer so etwas selbst erlebt hat, kann verstehen was dies bedeutet.

Leider war der gegnerische Anwalt mit dem Gutachten nicht
zufrieden, so dass er auf einem weitern bestand. Als Gutachter
wurde Frau Prof. Wera van Velthoven - Wurster ausgesucht.
Die Professorin bestätigte in ihren Gutachten, dass die
Ärzte richtig gehandelt haben und die Querschnittslähmung
so oder so nicht zu verhindern gewesen wäre.

Vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen habe ich eine
Stellungnahme zum Gutachten zugesendet bekommen.

Das Landgericht bat die Gutachterin eine Stellungnahme zum MDK-Bericht abzugeben. Leider hat sich die Frau Prof. Velthoven-Wurster nach einem halben Jahr immer noch nicht gemeldet, nach dem sie sich schon für das Gutachten eineinhalb Jahre zeitlies!

Am 5. Juli 2006 kam ein Schreiben vom Gericht, dass die Unterlagen zur Stellungnahme leider nicht bei der Gutachterin angekommen sind und sie ein weiters mal, mit der Bitte um "alsbaldige Beantwortung", ihr zu gesendet wurden - Ein Schelm, der böses dabei denkt! 

Am 09. Oktober endlich kam dann ihre Stellungnahme. Die Gutachterin nahm keine ihrer Behauptungen zurück und berief sich auf ihre lange, 25 jährige Berufserfahrung.
Stellungnahme der Prof. Vera Velthoven-Wurster
zum MDK-Gutachten. Jeder sollte sich selbst davon seine eigene Meinung bilden. Wenn sich der Richter nach dem Gutachten richtet werden wir den Prozess wohl in allen Punkten verlieren!

Die Befragung der Gutachterin war ein Drama. Sie wusste zwar nie etwas genaues zu Sagen und betonte, dass alles was sie sagt reine Spekulation sei, aber eines wisse sie gewiss, dass die Querschnittslähmung auch durch eine frühere Operation nicht nicht zu verhindern gewesen wäre.

So kam es am 14.06.2007 zu dem Urteil des LG-Mannheim:
Die Klage wird größten teils abgewiesen, nur bei der unterlassen Diagnostik bei der Querschnittslähmung wird dem Gutachter Prof. Jürgens gefolgt und ein grober Behandlungsfehler beklagt.